Information zur Abrechnung der Standgebühr für Gastrostände
Die Standgebühr für Gastrostände beträgt 80 € pro Tag und wird in der Regel mit dem sogenannten Marktzehnt verrechnet. Das bedeutet, dass die fälligen Gebühren für den Standplatz direkt mit diesem traditionellen Abgabe-Modell beglichen werden können.
Zusätzlich zur Standgebühr fallen gesonderte Kosten für Strom und Wasser an. Diese Nebenkosten werden separat berechnet und sind nicht im Marktzehnt enthalten.
Zusammengefasst:
- Die Standgebühr für Gastrostände wird mit dem Marktzehnt verrechnet.
- Strom und Wasser werden gesondert abgerechnet und kommen zur Standgebühr hinzu.
Bitte beachten Sie, dass die genaue Berechnung und Zahlungsmodalitäten von den jeweiligen Marktbestimmungen abhängen können. Es empfiehlt sich, vorab beim Veranstalter nach den aktuellen Konditionen und den exakten Kosten für Strom und Wasser zu fragen.
Gastrobetreiber haben die Pflicht mindestens einen großen Mülleimer für die Besucher der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, in dem Abfall und Essensreste entsorgt werden können. Wird mehrmals dagegen verstoßen oder wird kein Mülleimer für die Besucher gestellt oder der Abfall zurückgelassen, fallen mindestens 50,00 € Müllentsorgungsgebühren für die Gastrobetreiber an.
Information zur Abrechnung der Standgebühr für Händler
Händler zahlen einmalig 80 € für das Wochenende. Die Mindestgebühr ist direkt nach Veranstalterzusage zu
entrichten. Gastrobetreiber und Händler sind verpflichtet, ihren Müll selbständig auf dem Gelände in den vorgesehenen u. bereitgestellten Abfallcontainern zu entsorgen.
Alle Teilnehmer (auch Akteure) der Veranstaltung und die Standbetreiber müssen mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn fertig sein und die Marktstände geöffnet haben.
Standaufbau nur mit bestätigter Anmeldung und bestätigtem Zahlungseingang.
Der Standplatz wird vor Ort zugewiesen.
Die Stände müssen vom Erscheinungsbild her mittelalterlich gestaltet sein.
Normale Zelt/ Pavillons, Verkaufs-Anhänger (außer Verzehr) oder einfach nur
Stadtfestbuden werden nicht zugelassen und dürfen nicht aufgebaut werden.
Wir werden für das Jahr 2026 maximal 40 Verkaufsstände annehmen!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden durch
unsachgemäßen Umgang mit Feuer und Waffen!
Den Anordnungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Es gilt die hessische
Veranstaltungsverordnung. Die Teilnehmerregeln sind zwingender Bestandteil dieser Anmeldung.
Die oben Genannte Gesamtfläche wurde bei Zusage reserviert .
Mit Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars, stimmen Sie der Speicherung der
angegebenen Daten laut aktueller Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) zu.
