Standplatzgebühren (+ Strom und Wasser extra) sind vorab fällig.
Gastronomiebetrieb 60€ / Tag und Abrechnung zusätzlich den 10ten.
Solltet Ihr nicht gewillt sein den 10ten zu zahlen, so meldet Ihr Euch bitte erst gar nicht an.
Händler einmalig 50€. Die Mindestgebühr ist direkt nach Veranstalterzusage zu
entrichten. Gastrobetreiber und Händler sind verpflichtet, ihren Müll selbständig auf dem Gelände in den vorgesehenen u. bereitgestellten Abfallcontainern zu entsorgen.
Gastrobetreiber haben die Pflicht mindestens einen großen Mülleimer für die Besucher der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, in dem Abfall und Essensreste entsorgt werden können. Wird mehrmals dagegen verstoßen oder wird kein Mülleimer für die Besucher gestellt oder der Abfall zurückgelassen, fallen mindestens 50,00 € Müllentsorgungsgebühren für die Gastrobetreiber an.
Alle Teilnehmer (auch Akteure) der Veranstaltung und die Standbetreiber müssen mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn fertig sein und die Marktstände geöffnet haben.
Standaufbau nur mit bestätigter Anmeldung und bestätigtem Zahlungseingang.
Der Standplatz wird vor Ort zugewiesen. Bei Kündigung der Vereinbarung ab 6 Wochen vor dem Event keine Erstattung der Gebühren außer für Strom und Wasser.
Die Stände müssen vom Erscheinungsbild her mittelalterlich gestaltet sein.
Normale Zelt/ Pavillons, Verkaufs-Anhänger (außer Verzehr) oder einfach nur
Stadtfestbuden werden nicht zugelassen und dürfen nicht aufgebaut werden.
Wir werden für das Jahr 2025 maximal 40 Verkaufsstände annehmen!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden durch
unsachgemäßen Umgang mit Feuer und Waffen!
Den Anordnungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Es gilt die hessische
Veranstaltungsverordnung. Die Teilnehmerregeln sind zwingender Bestandteil dieser Anmeldung.
Die oben Genannte Gesamtfläche wurde bei Zusage reserviert .
Mit Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars, stimmen Sie der Speicherung der
angegebenen Daten laut aktueller Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) zu.